Lisa Ballarin
Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin

Sprachkombinationen

Deutsch - Italienisch (beeidigt)
Italienisch - Deutsch (beeidigt)

Französisch - Deutsch

Übersetzen

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die italienische Sprache bin ich in unterschiedlichen Bereichen tätig und decke verschiedene Fachgebiete ab:

  • Kultur, Erziehung, Bildung 
  • Textilindustrie
  • Möbelindustrie
  • Urkunden
  • Wirtschaft, Handel, Finanzen
  • Essen, Trinken und Kochen
  • Reise- und Restaurantführer
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • uvm.


Beglaubigte Übersetzungen

Neben Fachtexten und allgemeinen Texten biete ich auch beglaubigte Übersetzungen für die Sprachkombination
Italienisch - Deutsch an. Diese werden in der Regel 
im Zusammenhang mit Ämtern, Gerichten und Hochschulen/Universitäten benötigt und können ausschließlich von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Besonders häufig werden Schul- und Universitätszeugnisse, Führerscheine und offizielle Urkunden wie etwa Geburts- oder Heiratsurkunden beglaubigt übersetzt. Aber auch für internationale Geschäfte müssen zum Teil Handelsregisterauszüge oder Verträge beglaubigt übersetzt werden. Erkundigen Sie sich am besten beim passenden Ansprechpartner, ob eine Beglaubigung notwendig ist.
Merkmale einer beglaubigten Übersetzung sind der 
Beglaubigungsvermerk, der Beglaubigungsstempel sowie die Unterschrift des Übersetzers, wodurch bestätigt wird, dass die Übersetzung korrekt und vollständig entsprechend dem vorgelegten Dokument (Original/Kopie) angefertigt wurde.

Dokumente, die in der Regel eine beglaubigte Übersetzung benötigen:

  • amtliche Urkunden
  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunden / Heiratsurkunden / Sterbeurkunden
  • Zeugnisse / Zertifikate / Diplome
  • Bescheinigungen
  • Verträge
  • notarielle Urkunden
  • Führungszeugnisse
  • juristische Texte (Gericht, Anwalt, Notar)


Antworten zu den wichtigsten Fragen

Muss das Originaldokument eingereicht werden?

Nein. Für eine beglaubigte Übersetzung ist das Originaldokument nicht notwendig. Sie können das zu übersetzende Dokument einscannen oder abfotografieren und mir dann per E-Mail zusenden. Ich sende Ihnen das übersetzte und beglaubigte Dokument per Einschreiben auf postalischem Weg zu.

Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?

Prinzipiell sind Beglaubigungen zeitlich unbegrenzt gültig. Allerdings besitzen die Ursprungsdokumente oft nur eine begrenzte Gültigkeit, die auf die Übersetzung übertragen wird. Ursprungsdokument und beglaubigte Übersetzung haben somit die gleiche Gültigkeitsspanne. Zusätzlich wird oft (beispielsweise bei Geburtsurkunden für Hochzeiten) verlangt, dass die Übersetzung nicht älter als 6 Monate ist.

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